Wörth. Der Tod eines 13-jährigen Mädchens im Wörther Stadtteil Büchelberg (Kreis Germersheim) im September ist nicht auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zurückzuführen. Das geht aus dem schriftlichen rechtsmedizinischen Gutachten über die Obduktion hervor, wie die Staatsanwaltschaft Landau am Dienstag mitteilte. „Nach den Ausführungen der rechtsmedizinischen Sachverständigen liegen keine Hinweise darauf vor, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt gestanden haben könnte“, heißt es in einer Mitteilung. „Die Gutachter haben ausgeführt, dass ein normal getragener Mund-Nasen-Schutz auch nicht zu einer übermäßigen Ansammlung von Kohlenstoffdioxid wie beispielsweise bei einer Rückatmung aus einer Tüte führe, da eine Maske seitlich offen und der Stoff teilweise luftdurchlässig sei“, so die Behördenangaben.
Wie berichtet, war das Mädchen am 7. September in einem Schulbus bewusstlos geworden und später in einem Krankenhaus in Karlsruhe verstorben. „Auch im Übrigen haben sich bislang keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
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