Die Stadtverwaltung nimmt Stellung zur Kritik der Anwohner des Baugebiets Biblis, 3. Gewann, gegen die Pläne, das Pflegezentrum Offenloch im südwestlichen Ende der Stadt anzusiedeln („Was sollen Pflegebedürftige hier machen?“) in unserer gestrigen Ausgabe. Unsere Zeitung hatte dazu unter anderem nach der Abkehr vom Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sowie der Verlässlichkeit der Flächennutzungsplanung gefragt.
Das Konzept „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sei vom Gemeinderat mit dem Ziel beschlossen worden, zunächst die vorhandenen Flächenreserven im Stadtgebiet, beispielsweise Baulücken, einer Nutzung zuzuführen. Die konsequente Umsetzung habe dazu geführt, dass Baulücken im Stadtgebiet geschlossen wurden.
Die Gesetzgebung um die Landesheimbauverordnung stelle Forderungen (Ein-Bett-Regelung) auf, für die erst einmal geeignete Flächen vorhanden sein müssen. Das Konzept „Innen vor außen“ sei dort anwendbar, wo für eine konkrete Nachfrage auch geeignete Baulücken vorhanden sind. Der Gemeinderat sei nach gründlicher Abwägung und vorhergehender Prüfung durch die Verwaltung zum Ergebnis gekommen, dass dies im Gebiet Biblis 4. Gewann der Fall ist.
Infrastruktur und Stellen sichern
„Andere geeignete Flächen beziehungsweise Baulücken für die Bebauung sind nicht ersichtlich. Außerdem besteht ein relevantes Interesse an der Errichtung eines Heimes an diesem Standort“, heißt es in der Stellungnahme. Die Einrichtung sichere die Infrastruktur im Bereich der Altenpflege in Hockenheim und biete Arbeitsplätze für viele Menschen. Damit befinde sich die Stadt im Einklang mit den Plänen des Rhein-Neckar-Kreises.
Der Prognose- und Planungshorizont eines Flächennutzungsplans für ein Gebiet belaufe sich in der Regel auf eine Dauer von zehn bis 15 Jahren. Darüber hinaus bestehe eine Pflicht, den Flächennutzungsplan anzupassen, wenn sich die Ziele der Raumordnung und Landesplanung ändern. Damit unterliege der Flächennutzungsplan auch dem Wandel der Zeit. „Er sichert also keine feststehenden Rechte für die Ewigkeit“, schreibt die Verwaltung.
Daher stelle sich die Frage, wer den Anwohner eine anderweitige Zusage hätte machen können. Eine solche Aussage könne von der Stadtverwaltung aus rechtlichen Gründen nicht gegeben werden. Außerdem seien kommunale Gremien im Beratungsprozess beteiligt. Im Rathaus seien keine Personen bekannt, die diese Aussage getätigt hätten. Die Biblis-Anwohner hatten diese dem früheren Stadtbaudirektor Wilhelm Stulken zugeschrieben.
Der Bebauungsplan „Biblis, 4. Gewann“ könne eine Bebauung mit vier Geschossen ermöglichen. Das Gelände falle von der Höhe her in Richtung Süden zur Lärmschutzwand an der L 723 ab. „Die geplante Bebauung würde deshalb vom Niveau des Erdgeschosses her der Höhe der vorhandenen Gebäude an der Wilhelm-Herz-Straße entsprechen“, heißt es im Schreiben der Stadt.
Die Lärmschutzwand würde damit von der Höhe her im vergleichbaren Umfang überschritten wie bei den anderen Gebäuden. Lärmgesichtspunkte und ihre Verträglichkeit spielten bei den Planungen natürlich eine Rolle. Diese würden im Bebauungsplanverfahren geklärt.
Die Stadtverwaltung gehe davon aus, dass bei Beachtung der entsprechenden Vorsorgemaßnahmen keine Schwierigkeiten mit dem Grundwasser auftreten. Diese Frage lasse sich aber erst verbindlich klären, wenn die Grundwassersituation im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens geklärt sei. Da besteht noch Abstimmungsbedarf.
Die Grundstücke der Evangelischen Gemeinschaft in der Luisenstraße 11 und 13 seien der Stadt im Mai 2018 angeboten worden. Die Gemeinde habe beabsichtigt, ihr auf dem Grundstück Luisenstraße 13 stehendes Gemeindezentrum durch einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück Luisenstraße 11 zu ersetzen. In der Überlegung sei alternativ auch gewesen, eine etwa gleich große Tauschfläche für den Neubau des Gemeindezentraums zu finden.
Bürgerbeteiligung wird geprüft
„Dieses Tauschangebot konnte die Stadtverwaltung Hockenheim nicht wahrnehmen, weil kein adäquates Grundstück zum Tausch vorhanden war.“ Deshalb scheide die Luisenstraße als Alternative aus. Dabei sei zu bedenken, dass eine Übergangslösung benötigt werde und ein Geländezuschnitt ein Gebäude zulässt, das geordnete und sinnvolle Betriebsabläufe ermöglicht.
Den Vorwurf, die Stadt habe für die Einhaltung der Vorgaben der Landesheimbauverordnung zehn Jahre lang nicht gehandelt, weist die Verwaltung zurück. Die Stadt sei in dieser Phase nur Planungsträger, aber kein Träger eines Heims.
Die Verwaltung habe in den vergangenen Jahren 14 mögliche Standorte für ein Altenheim geprüft und in Gremien beraten. Sie seien aus unterschiedlichen Punkten nicht in Betracht gekommen. Der Standort Biblis, 4. Gewann, biete Voraussetzungen, Planungen weiterzuverfolgen.
Die Stadtverwaltung sei mit den betroffenen Anwohnern im Gespräch. „Wir prüfen derzeit verwaltungsintern, ob Bürgerbeteiligung ein geeignetes Mittel ist, die bestehenden Meinungsverschiedenheiten für die Entwicklung des Gebietes Biblis 4. Gewann auf sachlicher Grundlage zu lösen“, schließt die Stellungnahme. mm/zg
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